„Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben“ startet im Salzlandkreis

Um Menschen in Beschäftigung zu bringen, werden 1,7 Mio. Euro aufgewendet

„Um dem allgemeinen Trend der Steigerung von Sozialausgaben zu entgegnen, müssen wir jetzt tätig werden und nachhaltige Lösungen finden“, hatte Landrat Markus Bauer bereits während der Haushaltsdebatte vor zwei Jahren angekündigt. Seine Mitarbeiter in der Kreisverwaltung prüfen alle Möglichkeiten für Gelder und Maßnahmen, die den Haushalt in Zukunft entlasten und beispielsweise Altersarmut vermeiden helfen. Unter der Federführung des Fachdienstes Sozial-, Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung hatte sich die Gebietskörperschaft im August 2017 um Mittel des Landesprogramms „Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben“ beworben. Grundlage der Förderung war ein vom Regionalen Arbeitskreis (RAK) bestätigtes Konzept.

Der Zuwendungsbescheid für Projektkoordination und Intensivbetreuung bis zu einer Höhe von 789.288 Euro sowie für Maßnahmekosten und Mehraufwandentschädigung bis maximal 984.590 Euro kam vor Jahresende von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Die Mehraufwandentschädigung kann bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen über Landesmittel für bis zu 25 Prozent der Maßnahmeplätze erfolgen. Grundsätzlich wird sie vom Jobcenter des Salzlandkreises getragen.

Die ersten Maßnahmen sollen zum 1. Februar 2018 im Salzlandkreis starten. Es stehen 225 Plätze zur Verfügung. Vier Intensivbetreuer, in den Sozialräumen Aschersleben, Bernburg (Saale), Schönebeck (Elbe) und Staßfurt, werden die Teilnehmer während des gesamten Prozesses begleiten und unterstützen. Das begann bei der Teilnehmerauswahl und geht über die Durchführung der Beschäftigung von individueller Dauer, maximal drei Jahre, bis hin zur Eingliederung in den Übergangs- bzw. regulären Arbeitsmarkt. 

Mögliche Teilnehmer sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die älter  als 35 Jahre und entweder als Langzeitarbeitslose beim Jobcenter gemeldet sind oder sich dort bereits seit 21 Monaten im ununterbrochenen Langzeitbezug von Arbeitslosengeld II befinden. Der Ablauf des Programms lässt sich in drei Phasen unterteilen. Zunächst werden die Teilnehmer mit Hilfe eines Erstgesprächs in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fallmanager des Jobcenters ausgewählt. Die Teilnahme basiert auf Freiwilligkeit und bedeutet im Fortgang der Maßnahme Arbeiten, zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral organisiert. 

Solche Beschäftigungsplätze sollen an verschiedenen Standorten in den Sozialräumen des Salzlandkreises durchgeführt werden. Teilnehmerinnen und Teilnehmern stehen diverse Einsatzfelder zur Verfügung: Tätigkeiten im grünen, infrastrukturellen bzw. hausmeisterlichen Bereich, wie Garten- und Landschaftsbau, Pflege Infrastruktur, hausmeisterliche bzw. handwerkliche Tätigkeiten sowie Tätigkeiten im sozialen bzw. öffentlichen Bereich. Das betrifft die Unterstützung bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen, den Einsatz in sozialen Einrichtungen oder die Unterstützung lokaler Vereine und Einrichtungen.

Je vielschichtiger die Einsatzmöglichkeiten, desto besser kann gewährleistet werden, dass die Langzeitarbeitslosen eine Beschäftigungsmöglichkeit finden, die ihren Fähigkeiten und individuellen Interessen entspricht.

„Die Arbeitslosenzahl im Salzlandkreis  ist rückläufig. Die Quote lag im Vormonat bei 9,5, vor Jahresfrist noch bei 10,7 Prozent. Eine erfreuliche Tendenz“, konstatiert Anke Meyer, Fachdienstleiterin Sozial-, Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, bei der die organisatorischen Fäden in der Kreisverwaltung zusammenlaufen. Sie weiß aus Erfahrung aber auch: „Es wird mit den bisherigen Instrumenten immer schwieriger, Langzeitarbeitslose in Arbeit zu vermitteln. Gründe dafür sind die oft vielfach vorhandenen Hemmnisse, fehlende Schul- und Berufsabschlüsse, mangelnder Antrieb, gesunkenes Selbstvertrauen aber auch Gesundheits- und Suchtprobleme.“

Und deshalb beteiligt sich der Salzlandkreis am Landesprogramm „Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben“, um „genau diesem Personenkreis eine Chance zu geben, Problemlagen oder Vermittlungshemmnisse durch  intensive Unterstützung und Betreuung abzubauen und wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden“.

Ziele des Programms „Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben“

Die Zuwendungen sollen die Etablierung eines sozialen Arbeitsmarktes unterstützen. Denn trotz Beschäftigungsaufbau und sinkender Arbeitslosigkeit nimmt der relative Anteil der Langzeitarbeitslosigkeit eher zu. Absolut sinkt die Zahl der Langzeitarbeitslosen, gleichzeitig aber wächst die Gruppe der Menschen, die länger als zwei Jahre arbeitslos sind.

Das Arbeitsmarktprogramm will diesen Menschen über längerfristige, geförderte und sozialpädagogisch begleitete Beschäftigung die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben und damit insbesondere zur persönlichen und beruflichen Stabilisierung bieten. Eine Grundvoraussetzung, dass darauf aufbauende Integrationsschritte in Richtung reguläre Beschäftigung unternommen werden können.

 

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