Unwetterfolgen Mai/Juni 2017 - Privathaushalte können Anträge stellen

Als zuständige Bewilligungsbehörde informiert der Salzlandkreis Einwohnerinnen und Einwohner im Salzlandkreis über die vom Innenministerium bekannt gegebene Richtlinie zur Gewährung von Hilfen für Privathaushalte, die im Mai und Juni 2017 von Unwetterereignissen geschädigt worden sind . Demnach werden natürliche Personen bei Schäden unterstützt. Bei Schadenshöhen von mindestens 5000 Euro „werden als Hilfe 500 Euro pro geschädigte, zum Haushalt gehörende Person ausgezahlt“. Vorausgesetzt wird der amtlich gemeldete Wohnsitz und dass die Antragstellungen zuerst bei den jeweiligen Einheits- und Verbandsgemeinden bestätigt werden. „Die Leistung wird auch an Personen gewährt, die die Schäden in Eigenarbeit beheben“, heißt es in der Richtlinie.

Im Frühjahr diesen Jahres war es zu schweren Unwettern in Sachsen-Anhalt gekommen. Inwiefern Haushalte im Salzlandkreis von diesen Unbilden betroffen waren, hatte der Salzlandkreis in den Kommunen angefragt. Die 13 Einheits- und Verbandsgemeinden meldeten entsprechend ihres Kenntnisstandes keine Schäden in Privathaushalten. Um jedoch sicher zu stellen, dass eventuell Betroffene entsprechend dem Runderlass des Innenministeriums vom 18. August 2017 Anträge stellen können, bittet die Pressestelle um die Weitergabe der Informationen.

Fragen zur Antragstellung beantwortet der Fachdienst Zentraler Service. Die zuständigen Sachbearbeiterinnen sind unter den Telefonnummern 03471 684-1147 und 03471 684-1150 erreichbar.

 

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