Der 2016 begonnene Umbau des Fachdienstes 30 Ausländer- und Asylrecht zur „Willkommensbehörde“ wird mit der Einführung einer elektronischen Aufrufanlage - verbunden mit der Einrichtung einer Servicestelle - demnächst auch nach außen sichtbar. Die Sachgebiete 30.1 Ausländer- und Asylrecht mit den Bereichen „Allgemeines Ausländerrecht“ und „Asylrecht“ sowie 30.2 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verändern ihre Arbeitsweise so, dass alle persönliche Vorsprachen in Zukunft in der Regel nach vorheriger Terminvereinbarung zustande kommen. Gesprächstermine sind dann über ein Terminal im Haus des Fachdienstes 30 Ausländer- und Asylrecht zu buchen; möglich ist auch die Kontaktaufnahme über Telefon, per Fax oder E-Mail. Hierdurch sollen lange Wartezeiten auf dem Behördenflur der Vergangenheit angehören. Darüber hinaus wird so eine schnellere Bearbeitung der eingehenden Anträge und Anliegen möglich.
Ab sofort sind Vorsprachen im Bereich Allgemeines Ausländerrecht ausschließlich nach Terminvereinbarung mit der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter möglich. Zu diesem Zweck sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch bzw. per Fax oder E-Mail erreichbar (bitte auf den Link unten klicken).
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