Aufstallungsgebot für Geflügel für weite Teile des Salzlandkreises aufgehoben

Das Aufstallungsgebot für Geflügel wird für weite Teile des Salzlandkreises ab sofort aufgehoben. Darüber informiert der Fachdienst Veterinärangelegenheit im Salzlandkreis. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird auf der Seite des Salzlandkreises veröffentlicht.

Es bleibt noch für einzelne Gebiete in der Nähe von Wildgeflügelpestausbrüchen der jüngeren Vergangenheit bestehen und orientiert sich an den Wildvogelschutzgebieten an der Saalemündung und Mittleren Elbe mit einem Radius von 10 km. Damit sind wie in der Vergangenheit folgende Ortschaften nach wie vor von der Ausstallungspflicht betroffen: Ortsteile Pretzin und Ranis der Stadt Schönebeck, gesamte Gebiete der Einheitsgemeinde Barby, der Stadt Calbe, der Stadt Bernburg sowie Nienburg (ausgenommen Neugattersleben). Die Ortsteile Gerlebogk und Cörmigk einschließlich Sixdorf der Stadt Könnern sind ebenfalls in das Aufstallungsgebiet eingegliedert.

Auch für diese Gebiete sei die Hoffnung groß, dass die Witterung durch Wärme und Sonneneinstrahlung das in der Umgebung vorkommende Virus der Geflügelpest austrocknet und damit inaktiviert. Der Fachdienst Veterinärangelegenheiten hoffe, bei weiter zurückgehenden Wildvogelpestausbrüchen und ausbleibender Einschleppung in Hausgeflügelbestände die Aufstallungspflicht auch hier noch in diesem Monat aufheben zu können, teilt die Pressestelle mit.

Der Salzlandkreis weist aber darauf hin, dass die Gefahr  noch recht konkret ist und die Abwägung der Gefahren der Einschleppung des Tierseuchenerregers mit Abwägung des Tierschutzes diese Entscheidung nicht leicht gemacht hat. Alle Geflügelhalter sind nach wie vor aufgerufen die Vorsorge nicht völlig aufzugeben. Ausscheidungen von Wildvögeln, hier vor allem Wassergeflügel und Greifvögel können durchaus Virus enthalten. Einschleppungsmöglichkeiten sind durch Beschränkung der Ausläufe, durch Fütterung und Tränke im Stall und Schuhwerkswechsel bei Betreten der Ställe zu minimieren.

Das Wildvogelpestbeobachtungsgebiet um die Ausbrüche in Köthen und Aken ist nach wie vor aktiv. Die entsprechende Allgemeinverfügung mit Auswirkungen für die Geflügelhaltungen von Gerlebogk bis Pobzig behält seine Gültigkeit.

An weiteren Schutzmaßnahmen bleibt das Verbot bestehen, Märkte mit Geflügel und Tauben abzuhalten. Nicht betroffen sind reine Vogelveranstaltungen wie die Vogelbörse in Neugattersleben.

Der fahrende Geflügelhandel ist gestattet. 

 

Allgemeinverfügung vom 14.03.2017

In den schraffierten Gebieten gilt das Aufstallungsgebot weiterhin:

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Zur Historie des Geschehens um das Auftreten der Geflügelpest auf dem Gebiet des Salzlandkreises

 

 

 

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