Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Salzlandkreises gilt ab dem 01.03.2017 enthält folgende Festlegungen:
1. Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Wildvögeln
Aufgrund §§ 55 und 56 der Geflügelpest - Verordnung werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt: In Köthen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, ist am 23.02.2017 der Ausbruch der Geflügelpest bei einem tot aufgefundenen Graureiher amtlich festgestellt worden. Es wird ein Beobachtungsgebiet um den Fundort des tot aufgefundenen Wildvogels festgelegt, das sich in den Salzlandkreis erstreckt. Im Beobachtungsgebiet befinden sich folgende Gemeinden, Städte bzw. Ortsteile der Einheitsgemeinde Bernburg (Saale): OT Wohlsdorf mit der Ortschaft Crüchern, OT Biendorf, OT Poley mit der Ortschaft Weddegast, die Ortschaft Plömnitz; sowie folgende Gebiete der Einheitsgemeinde Könnern: OT Gerlebogk, OT Cörmigk mit der Ortschaft Sixdorf, die Gerlebogker Teiche; die Wiendorfer Teiche, die Cörmigker Teiche; folgende Gebiete der Einheitsgemeinde Nienburg (Saale): OT Borgesdorf.
Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahmen wird angeordnet.
2. Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 09.01.2017 wird aufgehoben.
Das Beobachtungsgebiet erstreckte sich von Köthen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, aus in den Salzlandkreis.
3. Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Wildvögeln vom 20.01.2017 wird aufgehoben.
Das Beobachtungsgebiet erstreckte sich von Köthen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, aus in den Salzlandkreis.
Allgemeinverfügung vom 28.02.2017
Zur Mitteilung vom 05.01.2017, zuletzt aktualisiert am 28.02.2017 mit allen Informationen