Geflügelpest: Sperrbezirk um Brumby aufgehoben – Stallpflicht gilt in Sachsen-Anhalt weiterhin

 

Die am 05.01.2017 um den Bestand des Geflügelpestausbruchs in der Stadt Staßfurt - OT Brumby festgelegten Restriktionszonen (Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet) werden mit Wirkung vom 21.02.2017 aufgehoben. Das Beobachtungsgebiet, welches sich aus Anhalt-Bitterfeld in den Salzlandkreis erstreckt, bleibt bestehen.

Die Stallpflicht bleibt aufgrund des hohen Einschleppungsrisikos in Geflügelhaltungen durch direkten oder indirekten Kontakt zwischen Wildvögel und Nutzgeflügel in Sachsen-Anhalt weiterhin bestehen.

Die konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Schuhwechsel, Reinigung und Desinfektion ist zur Unterbindung des Eintrags erforderlich. An dieser Stelle soll nochmal daran erinnert werden, dass alle Geflügelhalter zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit gesetzlich verpflichtet sind.

Der Fachdienst Veterinärangelegenheiten und gesundheitlicher Verbraucherschutz informiert, sowie sich die angespannte Tierseuchensituation geändert hat. 

 

Allgemeinverfügung vom 20.02.2017

Informationen über den Verlauf der Geflügelpest im Salzlandkreis > Mitteilung vom 05.01.2017, zuletzt geändert am 20.02.2017

 

 

 

 

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