Klinikverkauf - Gericht urteilt zugunsten des Salzlandkreises

Im Rechtsstreit gegen AMEOS ist die Rechtsauffassung des Salzlandkreises vollumfänglich bestätigt worden

Das Oberlandesgericht Naumburg hat heute zum Rechtsstreit Salzlandkreis gegen AMEOS in vollem Umfang zugunsten des Salzlandkreises entschieden. Im Kern ging es dabei um die Frage, ob bei der Bemessung des endgültigen Kaufpreises für die Salzlandkliniken bestimmte Bilanzpositionen berücksichtigt werden dürfen. Das Gericht hat nun festgestellt, dass Rückstellungen im Umfang von insgesamt rund 20 Millionen Euro nicht zulasten des Salzlandkreises angesetzt werden dürfen. Es hat damit die Rechtsauffassung des Salzlandkreises eindeutig bestätigt, so Landrat Bauer in einer ersten Reaktion.

Das Oberlandesgericht hat außerdem die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Ob AMEOS eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen wird, bleibt abzuwarten. Der Landrat sieht die Positionen seiner Verwaltung durch das Urteil bestätigt. Er fügt aber auch hinzu: „Jetzt müssen wir im Schiedsverfahren die vertraglichen Vereinbarungen für den Landkreis und die Bürgerinnen und Bürger durchsetzen.“ Im selben Zusammenhang dankt er dem Kreistag für das Vertrauen und die Unterstützung beim gemeinsam eingeschlagenen Weg.
Wichtig sei darüber hinaus eine baldige Beilegung der Streitigkeiten mit AMEOS, so sein Wunsch und die Hoffnung auf Rückkehr zur inhaltlichen Zusammenarbeit. 

 

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