Hinweis: Trotz der Aufhebung des Aufstallungsgebotes durch das Land Sachsen-Anhalt am 21.03.2017 gilt dieses Gebot für den östlichen Bereich des Salzlandkreises weiter; informieren Sie sich >>> HIER
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Wildvögeln vom 23.01.2017 über das Beobachtungsgebiet einer im Landkreis Anhalt-Bittelfeld ausgebrochenen Geflügelpest
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Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 09.01.2017 über das Beobachtungsgebiet einer im Landkreis Anhalt-Bittelfeld ausgebrochenen Geflügelpest
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Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Wildvögeln vom 28.02.2017 über das Beobachtungsgebiet einer im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ausgebrochenen Geflügelpest
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Amtliche Feststellung der Geflügelpest bei einer Wildente in Köthen - Salzlandkreis erweitert sein Restiktionsgebiet
In Köthen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, wurde am 20.01.2017 Geflügelpest bei einer toten Wildente amtlich festgestellt.
Die Beobachtungsgebiete überlagern sich in Teilen mit dem Salzlandkreis.
Das hier bestehende Restriktionsgebiet weitet sich nunmehr auf die Ortschaft Plömnitz der Einheitsgemeinde Bernburg (Saale) sowie auf die Gerlebogker-, Wiendorfer- und die Cörmigker Teiche aus.
Zum Schutz der Haustiere sowie vor der Einschleppung der Geflügelpest in Nutztierbestände sind im Beobachtungsgebiet Hunde und Katzen in der freien Natur nicht frei laufen zu lassen.
Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Salzlandkreises zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Wildvögeln wurde im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht und ist auf der Internetseite des Salzlandkreises zu finden
Letzte Laborergebnisse geben Entwarnung
Kein weiterer Nachweis von H5N8 im Sperrbezirk in und um Brumby
Am späten Dienstagnachmittag erreichte die ersehnte Meldung den Salzlandkreis: Die letzten, noch am Montag entnommenen Proben bei Geflügelbeständen aus dem Drei-Kilometer-Sperrbezirk in und um Brumby (Ortsteil von Staßfurt) ergaben keinerlei positiven Befund. Das heißt, an keinem weiteren der letztlich über 550 beprobten Tiere wurde der Virus H5N8 nachgewiesen. Er war seit Donnerstag der vergangenen Woche Auslöser für unverzügliches und rasches Eingreifen der Behörde. Landrat Markus Bauer musste nach Bekanntwerden von nachweislich fünf H5N8-infizierten Hühnern in einer Hennenhaltung in Brumby einen internen Krisenstab bilden und Sperr- und Beobachtungsgebiete einrichten. Der Bestand des betroffenen Geflügelbetriebes im Zentrum mit über 33 000 Hühnern wurde gekeult.
Nach der enormen Anspannung der vergangenen fünf Extrem-Tage und der außerordentlichen Belastung vieler Mitarbeiter und Helfer – auch für die Geflügelhalter im Sperrbezirk - kann Dr. Marina Bradtke, die zuständige Amtstierärztin und Leiterin des Fachdienstes Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz beim Salzlandkreis, kurz durchatmen. Von Entwarnung kann man jedoch insofern nur bedingt sprechen, da nach wie vor Auffälligkeiten bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen unter sorgfältigster Beobachtung stehen. Genauso gilt unverändert die Stallpflicht weiter.
Bisherige H5N8-Tests in Brumby negativ
„Negativ“ ist das bisherige Testergebnis in Brumby. In keiner der bisher 500 durchgeführten Proben ist das Virus der Geflügelpest nachgewiesen worden. Die Tests waren notwendig, nachdem im Ortsteil von Staßfurt am Donnerstag die Geflügelpest ausgebrochen und ein Sperrgebiet eingerichtet worden war. 27 Geflügelhalter in Brumby sowie der Tierpark Wartenberg liegen nun die Laborergebnisse vor. Es finden jedoch weitere Untersuchungen statt. Wenn alle bislang noch nicht aufgesuchten Geflügelhalter heute die Probenahme ihres Geflügels ermöglichen, werden die endgültigen Test-Ergebnisse für morgen Nachmittag erwartet. Erst dann können endgültige Aussagen zum weiteren Vorgehen getroffen werden.
Beobachtungsgebiet weiter ausgedehnt
In Köthen, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, ist am 05.01.2017 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich in den Salzlandkreis. Im Beobachtungsgebiet befinden sich der Ortsteil Borgesdorf der Einheitsgemeinde Nienburg (Saale), folgende Ortsteile der Einheitsgemeinde Bernburg (Saale): Biendorf, Wohlsdorf mit Crüchern sowie Poley mit Weddegast, sowie folgende Ortsteile der Einheitsgemeinde Könnern: Gerlebogk, Cörmig mit Sixdorf. Die entsprechende Allgemeinverfügung finden Sie unter HIER und unter "Dokumente" auf dieser Seite.
Klinische Untersuchungen in Brumby laufen - Landrat dankt Einsatzkräften
„Bei der Durchführung der angeordneten klinischen Untersuchung und Probenahme sind die Geflügelhalter im Sperrgebiet sehr kooperativ. Das erleichtert die Arbeit der Tierärzteteams“, sagt Dr. Marina Bradtke, zuständige Amtstierärztin und Fachdienstleiterin für Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlichen Verbraucherschutz. Das Sperrgebiet im Radius von drei Kilometern umfasst die Ortsteile Brumby und Wartenberg. Hier wird derzeit das Geflügel auf das ansteckende H5N8-Virus getestet, da die Tierseuche am Donnerstag in einem Stall mit Junghennen einer Geflügelhaltung mit insgesamt 33.000 Hühnern ausgebrochen war.
Freitag und Samstag sind die Einsatzteams des Salzlandkreises personell verstärkt worden durch jeweils zwei Tierärzte der Task Force Tierseuche am Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) des Landes Sachsen-Anhalt. Am Donnerstag war ebenfalls ein Expertenteam des Friedrich-Löffler-Institutes vor Ort, um bei der Ursachenforschung im betroffenen Stall zu unterstützen.
Bis heute Mittag sind nach Aktualisierung der Daten von den 34 sich im Sperrgebiet befindenden Tierhaltungen insgesamt 27 private Geflügelhaltungen sowie der Tierpark Wartenberg untersucht und beprobt worden. Das entspricht einer Anzahl von 501 Einzelprobenahmen.
Das Verfahren ist sehr aufwendig, da die Tierärzte die Probenahme unter strengen Hygienevorschriften durchführen müssen. Die Schutzkleidung, bestehend aus Ganzkörperanzug, zweifache Stiefelschützer, Handschuhe, Atemschutzmaske und Brille ist beim Betreten des Geländes anzulegen, die Untersuchung durchzuführen und diese Schutzkleidung anschließend beim Verlassen des Hofes auszuziehen und unschädlich zu entsorgen. Ziel dieser Vorgehensweise ist es auszuschließen, dass sich eventuell vorhandene Erreger der Geflügelpest weiter verbreiten.
„Die bislang untersuchten Tiere waren zum Zeitpunkt der Untersuchung klinisch unauffällig“, fasst Dr. Marina Bradtke das Ergebnis der bisherigen Untersuchungen zusammen. Doch um endgültige Aussagen treffen zu können, müssen alle Geflügelbestände untersucht sein und alle Testergebnisse vorliegen. Diese werden für Montag- beziehungsweise Dienstagnachmittag erwartet.
Die Mehrheit der bisher aufgesuchten Tierhalter sind beim Landeskontrollverband registriert und bei der Tierseuchenkasse angemeldet. Sechs Tierhalter waren es bei Ausbruch der Seuche in Brumby nicht. Sie sind jedoch inzwischen ihrer Pflicht zur Meldung beim Veterinäramt nachgekommen.
Die registrierten Tierhalter, die regelmäßig ihre Beiträge an die Tierseuchenkasse entrichten, bekommen die Untersuchungskosten der Proben von der Tierseuchenkasse erstattet. Die Höhe beträgt neun Euro je Tier.
Landrat Markus Bauer bedankt sich bei allen Mitwirkenden des Einsatzes. „Die Zusammenarbeit hat bisher sehr gut geklappt“, schätzt er ein. „Die widrigen Umstände mit Kälte und Eis haben den Einsatzkräften viel abverlangt“, betont er. „Ich danke den Mitarbeitern der involvierten Firmen und Instituten, dem THW Calbe, der Feuerwehr Brumby, den Städten Staßfurt und Calbe, der Polizei und nicht zuletzt den Mitarbeitern des Salzlandkreises, die sehr gute Leistung gezeigt haben“.
Seit der Freischaltung des Bürgertelefons haben die Einwohner die Möglichkeit der Nachfrage rege genutzt. Sehr unterschiedliche Fragen sind am langen Wochenende an die Mitarbeiter der Landkreisverwaltung gerichtet worden. Die Bandbreite reichte von Bedenken für die eigne Gesundheit, die ausgeräumt werden konnten, bis hin um die Sorge für den Wellensittich, dessen Gefährdung laut Veterinäramt nicht zur Debatte stehe. Wichtig sei, die Stallpflicht für Geflügel weiter strikt einzuhalten und die Hygieneregeln zu beachten. Die Stallpflicht ist in Sachsen-Anhalt gültig.
Ab Montag kann der Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz bei Rückfragen unter der Telefonnummer 03471 684-1457 erreicht werden.
Der amtliche Tierarzt Dr. Malte Sebastian Kienitz beprobt ein Huhn auf dem Hof von Gottfried Eggebrecht (rechts) in Brumby.
Geflügelpest im Salzlandkreis bestätigt: alle nötigen Maßnahmen eingeleitet
< Es besteht keine Gefahr für Menschen >
Das Friedrich-Loeffler-Institut, Insel Riems, hat den Geflügelpestverdacht im Salzlandkreis bestätigt. Das hochpathogene Virus H5N8 ist bei fünf Proben nachgewiesen worden. Das Resultat erreichte die Kreisverwaltung heute Vormittag.
Alle notwendigen Maßnahmen sind sofort vom zuständigen Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz unter der Leitung von Dr. Marina Bradtke eingeleitet worden.
Betroffen ist eine Legehennenhaltung mit 33.300 Tieren in Brumby, einem Ortsteil von Staßfurt. Die Tiere sind in drei Ställen untergebracht. „Ansteckungsgefahr für Menschen oder Gefahr für Leib und Leben besteht nicht“, sagt Landrat Markus Bauer, der sofort einen Stab für außergewöhnliche Ereignisse gebildet hat.
Da es sich bei dem betroffenen Stall um Junghennen handelt, die gerade erst beginnen zu legen, sind keine Eier von Tieren aus diesem Stall in den Handel gelangt, informiert Dr. Marina Bradtke.
Ein Sperrbezirk im Radius von drei Kilometer wird derzeit durch Kräfte des Katastrophenschutzes eingerichtet. Darin gelten besondere Bedingungen für Geflügel. Das Gebiet wird von der L 65 geschnitten. Lastkraftwagen, die Geflügel transportieren, sind angehalten, das Gebiet weiträumig zu umfahren.
In einem Radius von 10 Kilometer befinden sich Hühnerhalter im sogenannten Beobachtungsgebiet. Genaue Angaben über betroffene Kommunen sind in der der betreffenden Allgemeinverfügung nachzulesen.
Es liegen 50 Betriebe im Sperrgebiet mit nachfolgend hier registrierten 560 Hühnern, 32 Gänse und 135 Enten. Im Abstand von 3 Kilometern rund um den betroffenen Hof werden Veterinärmediziner am Freitag mit Untersuchungen und Probenahmen auf den Höfen der im Sperrgebiet liegenden Anwesen beginnen sowie Hinweise an die Tierhalter aushändigen. Landrat Markus Bauer fordert dazu auf, dass Geflügelhalter, ihre bisher noch nicht gemeldeten Tiere beim Veterinäramt anzumelden und sich unbedingt unter der angegebenen Nummer zu melden.
Für Fragen ist ab 17 Uhr ein Bürgertelefon eingerichtet. Die Nummern lauten 03471 684-2668 oder 03471 684-2669 und 03471 684-2670. Drei Mitarbeiter/-innen der Kreisverwaltung sind auch am morgigen Feiertag von 8 bis 22 Uhr sowie samstags von 8 bis 17 Uhr erreichbar.
Fotos: Pressestelle SLK, Alexandra Koch