Einschleppung von aviärer Influenza durch Wildvögel verhindern

Landkreis empfiehlt die Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen zu optimieren

 

Bernburg/SLK. Am 08.11.2016 wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Infektion mit hochpathogenem Virus der aviären Influenza (Geflügelpest) vom Subtyp H5N8 bei tot aufgefundenen Reiherenten am Plöner See in Schleswig-Holstein bestätigt. Derzeit werden weitere Verdachtsfälle aus verschiedenen Bundesländern abgeklärt. Das Risiko der Einschleppung des hochpathogenen Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände wird durch das Friedrich-Löffler-Institut als hoch bewertet.

Deshalb ruft der Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz alle Halter von Geflügel auf, ihr Geflügel vor der Einschleppung der Geflügelpest zu schützen.

Für bestimmte Risikogebiete, die als Wildvögelrast- und -sammelplätze dienen und insbesondere die Elbe- und Saalemündungen und deren Ausläufer umfassen, wird derzeit die Aufstallung des Geflügels geprüft. Die Entscheidung hierzu wird zeitnah getroffen.

Die Aufstallung ist eine wirkungsvolle Maßnahme zur Verhinderung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel und dient somit dem Schutz des Hausgeflügels. Daneben sind die normalen Hygiene-/Biosicherheitsmaßnahmen, z. B. Zugangsbeschränkungen und Reinigungs-/Desinfektionsmaßnahmen, zu beachten.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem auch Wildvögel Zugang haben, getränkt werden dürfen und dass Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, so aufzubewahren ist, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind.

Kommt es in Geflügelbeständen zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung  oder sterben vermehrt Tiere, ist durch den Tierhalter unverzüglich ein Tierarzt hinzuzuziehen. Der Tierarzt wird durch geeignete Untersuchungen das Vorliegen einer Infektion mit aviärem Influenza-Virus ausschließen oder schlimmstenfalls bestätigen.

Bei Feststellung gehäufter Todesfälle von Wildvögeln in einem Gebiet bittet der Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz um entsprechende Hinweise. Der direkte Kontakt von Personen und Haustieren zu kranken oder toten Wildvögeln soll möglichst vermieden werden.

 

Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachdienstes unter der Tel.-Nr. 03471 684-1457 zur Verfügung.

 

Sollte Ihr Tierbestand noch nicht registriert sein oder Sie die Tierhaltung inzwischen aufgegeben haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich unter Angabe des Sachverhaltes, Ihres Namens und Ihrer Adresse sowie Ihrer Telefonnummer an den Salzlandkreis, Fachdienst 31, Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale) oder

 

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