Erleichterung durch Schülerfahrausweise für Gymnasiasten

Was die Fahrschüler der Klassenstufen 1 bis 10 schon länger nutzen können, ist nun auch den Fahrschülern der Klassen 11 und 12 von Gymnasien und Fachgymnasien ermöglicht worden. Sie erhalten für die Fahrt zur Schule auf Antrag einen Schülerfahrausweis.

„Dies stellt eine große Erleichterung für beiden Seiten dar“, erläutert Tilo Wechselberger, Fachdienstleiter für Kreis- und Wirtschaftsentwicklung. Die Schüler müssen keine Fahrausweise mehr im Bus kaufen, sammeln und anschließend die Fahrtkosten beim Salzlandkreis abrechnen. Die Neuorganisation sichere einen einfacheren Zugang zu den ÖPNV-Angeboten. Für den Salzlandkreis als Träger der Schülerbeförderung reduziert sich der Verwaltungsaufwand erheblich.

Die vom Gesetzgeber bestimmte Eigenbeteiligung pro Schuljahr und Schüler beträgt hierbei 100 € und wird über die Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH (KVG Salzland) abgewickelt.

Der Fachdienst Kreis- und Wirtschaftsentwicklung dankt ausdrücklich Frau Janko-Bartsch aus Hakeborn, die darum gebeten hatte, zu prüfen, ob auch Gymnasiasten einen Schülerfahrausweis erhalten können. Gemeinsam mit der KVG Salzland konnte nun dieser Vorschlag umgesetzt werden.

Hintergrund:

In Kooperation mit der KVG Salzland wurde das Modell zur Fahrtkostenentlastung für die o.g. Schülerschaft mit Wirkung ab Dezember 2016 so optimiert, dass jetzt nur noch die Ausstellung eines Schülerfahrausweises (SFA) beim Fachdienst Kreis- und Wirtschaftsentwicklung zu beantragen ist. Das entsprechende Antragsformular ist auf der Internetseite des Salzlandkreises abrufbar (HIER). Sofern die Voraussetzungen für die Ausstellung des beantragten SFA positiv beschieden sind, erfolgt der Datenaustausch mit der KVG Salzland, die ihrerseits den Schülerfahrausweis produziert und der Schule zur Aushändigung übergibt. Die Eigenanteilserbringung wird mit den jeweiligen Kontoinhabern von der KVG Salzland im Lastschrifteinzugsverfahren abgewickelt. Die Kosten der SFA gemäß marego-Preisliste werden von der KVG Salzland dem Salzlandkreis in Rechnung gestellt.

Das bisherig angewandte zweistufige Verwaltungsverfahren zur Fahrtkostenentlastung war aufwendig. Dem Antrag auf Fahrtkostenerstattung waren die erworbenen Fahrscheine beizufügen. Die Eltern gingen damit in Vorleistung und erhielten die Kostenerstattung erst nach Vorlage der Fahrscheine.

 

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