Aufstallungspflicht: Salzlandkreis verhängt Verwarngelder gegen Geflügelhalter

Der Salzlandkreis als zuständige Veterinärbehörde hat gegen einen Geflügelhalter ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro verhängt. Der Betroffene hatte seine Zwerghühner trotz bestehender Aufstallungspflicht und gesonderter Hinweise von Mitarbeitern der Veterinärbehörde außerhalb des Stalls gehalten. Insgesamt wurden bislang fünf Verwarngelder verhängt.

Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest (Aviäre Influenza -Typ H5N8) hatte der Salzlandkreis per Allgemeinverfügung am 24.11.2016 angeordnet, dass Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) mit sofortiger Wirkung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten ist (http://www.salzlandkreis.de/media/8394/2016-11_allgemeinverfuegung-ai-gesamter-lk_fd31.pdf ).

Im Salzlandkreis sind ca. 4.000 Geflügelbestände mit ca. 130.000 Tieren, die bisher in Freilandhaltung gehalten wurden, von der Aufstallungspflicht betroffen.

In Umsetzung der Allgemeinverfügung kündigt der Salzlandkreis weitere Kontrollen an. Bei Verstößen ist mit einem Verwarn- oder Bußgeld zu rechnen. 

 

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