Trotz aller vorbeugenden Maßnahmen ist das Risiko einer Virusverbreitung auf Geflügelausstellungen, bei der Geflügel unterschiedlicher Herkunft den Züchtern und Besuchern präsentiert wird, hoch. Deshalb wurde für Sachsen-Anhalt ein Ausstellungsverbot für Geflügel ausgesprochen. Im Salzlandkreis müssen acht bereits genehmigte Veranstaltungen durch den Fachdienst Veterinärangelegenheiten und gesundheitlicher Verbraucherschutz widerrufen, zwei Anträge abgelehnt werden. Für die Geflügelzüchter ist das sehr bedauerlich, da sie Ihre züchterischen Leistungen nun nicht präsentieren können. Die Maßnahme dient jedoch dem Schutz der Tierbestände.
Aufstallung wird auch für Nichtrisikogebieten empfohlen
In Nutzgeflügelbeständen und bei verendeten Wildvögeln in mehreren Bundesländern wurden zahlreiche Influenza-Virus H5N8- Funde bestätigt. Eine flächendeckende Aufstallung wird derzeit geprüft. Es wird allen Geflügelhaltern, die ihr Geflügel in Nichtrisikogebieten im Freien halten, nochmals empfohlen, die Aufstallung des Geflügels vorzubereiten und das Geflügel aufzustallen.
Eilverordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen in Kraft
Wesentliche Inhalte diese Verordnung, die sich speziell an Geflügelhalter mit weniger als 1000 Tieren richtet, sind:
Geflügelhalter müssen sicherstellen, dass