In einem Bienenvolk eines Bienenstandes im Ortsteil Eickendorf der Gemeinde Bördeland ist am 25.07.2016 die Amerikanische Faulbrut amtlich festgestellt worden. Der Erreger ist ein nur für Bienen gefährliches, sehr ansteckendes sporenbildendes Bakterium. Der Mensch ist weder durch Bienen noch durch den Verzehr von Honig gefährdet.
Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die staatlich bekämpft wird. Die Bienenhalter sind für die ordnungsgemäße Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen verantwortlich.
Die Faulbrut wird hauptsächlich über räubernde Bienen oder kontaminierte Waben und Bienenwohnungen sowie über Honig und Futter verbreitet. Bei seuchenhafter Verbreitung kann die Amerikanische Faulbrut großen Schaden in der Bienenpopulation anrichten, befallene Völker gehen daran zu Grunde. Daher sind auch im Verdachtsfall tierseuchenrechtliche Maßnahmen erforderlich, um eine Weiterverbreitung einzudämmen.
Es wurde ein Sperrbezirk, der die Ortslage des Ortsteils Eickendorf der Gemeinde Bördeland plus 1 km Umkreis umfasst, eingerichtet. Alle im Sperrbezirk ansässigen Bienenhalter sind gesetzlich verpflichtet, sich beim Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz des Salzlandkreises unter Angabe des Standortes der Bienen und der Zahl der dort gehaltenen Völker zu melden, soweit dies noch nicht geschehen ist (Tel. 03471 684-1461 oder ). Alle Bienenvölker im Sperrgebiet werden untersucht, um weitere befallene Völker und Bestände zu erkennen. Das Ein- und Auswandern von Bienenständen in das Gebiet des Sperrbezirkes ist vorerst untersagt.
Die Allgemeinverfügung wird im elektronischen Amtsblatt des Salzlandkreises veröffentlicht.
Die Aufhebung des Sperrgebietes wird auf gleiche Weise bekannt gemacht.