Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalts hat ein Landesprogramm zur Unterstützung der sozialen und beruflichen Integration von Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive aufgelegt.
Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder nach § 16 d Sozialgesetzbuch II (SGB II) stellen eine Möglichkeit dar, auf niederschwelligen Niveau Zugang zu einer Beschäftigung zu finden. Die Beschäftigungsfähigkeit soll entwickelt und gestärkt werden.
Durch die Zielgruppe ergibt sich ein höherer Aufwand bei der Betreuung und Begleitung während der Beschäftigungszeit in einer Arbeitsgelegenheit. Diesen soll durch die Förderung Rechnung getragen werden.
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