Aufruf zur Teilnahme an der Förderung zum Landesprogramm zur sozialen und beruflichen Integration von Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive

Mitteilung des Fachdienstes Sozial-, Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalts hat ein Landesprogramm zur Unterstützung der sozialen und beruflichen Integration von Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive aufgelegt.

Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder nach § 16 d Sozialgesetzbuch II (SGB II) stellen eine Möglichkeit dar, auf niederschwelligen Niveau Zugang zu einer Beschäftigung zu finden. Die Beschäftigungsfähigkeit soll entwickelt und gestärkt werden.

Durch die Zielgruppe ergibt sich ein höherer Aufwand bei der Betreuung und Begleitung während der Beschäftigungszeit in einer Arbeitsgelegenheit. Diesen soll durch die Förderung Rechnung getragen werden.

Weitere Informationen zum Aufruf und zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie >>> HIER . 

 

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte anzuzeigen. Wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen, geben Sie die Einwilligung zur Verwendung dieser Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie hier. x