Seiten der Rubrik "Lokales Netzwerk Kinderschutz"
Bund und Länder haben gemeinsam die Verwaltungsvereinbarung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen unterzeichnet. Damit kann die erfolgreiche Arbeit der Bundesinitiative Frühe Hilfen zur Unterstützung von Familien fortgesetzt werden.
Alle Kinder haben das Recht auf ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen. Die ersten Lebensmonate und -jahre sind außerdem von herausragender Bedeutung für die gesamte weitere Entwicklung des Kindes. Daher ist es gerade in dieser Zeit wichtig, (werdende) Eltern zu unterstützen.
Der Gesetzgeber hat zur Verwirklichung dieses Ziels in § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) festgelegt, dass der Bund einen auf Dauer angelegten Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichtet. Der Fonds wird mittels der Bundesstiftung Frühe Hilfen umgesetzt. Die Verwaltungsvereinbarung wurde von Bund und Ländern unterzeichnet.
Die Bundesstiftung Frühe Hilfen wird ab 1.1.2018 sicherstellen, dass die Strukturen und Angebote, die durch die Bundesinitiative aufgebaut wurden und sich bewährt haben, weiter bestehen können. Vor allem Angebote zur psychosozialen Unterstützung von Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr sollen dabei weiter ausgebaut werden.
Die Bundesstiftung orientiert sich an dem vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und seinem Beirat entwickelten Leitbild Frühe Hilfen. Danach bauen Frühe Hilfen auf Ressourcen auf und schaffen niedrigschwellige Zugänge für psychosozial belastete Familien.
Die im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen von Bund, Ländern und Kommunen entwickelten Qualitätskriterien und wissenschaftlichen Erkenntnisse, insbesondere gewonnen durch die Begleitforschung des NZFH, bilden auch in der Bundesstiftung Frühe Hilfen die Basis für Qualitätsentwicklung und Innovation.
Durch die Bundesinitiative konnte bereits ein nahezu flächendeckender Ausbau fachlich koordinierter Netzwerke Frühe Hilfen erreicht werden. In 86 Prozent der geförderten Kommunen gibt es Angebote von Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen. In gut drei Viertel aller geförderten Kommunen sind Geburtskliniken in die Netzwerke Frühe Hilfen eingebunden.
Das NZFH wird auch die Begleitforschung der Bundesstiftung sowie die fachliche Beratung der Länder übernehmen.
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Folgende Unterlagen dazu finden Sie im Punkt Gesetzliche Grundlagen:
Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern“ im Land Sachsen-Anhalt zum 01.01.2010 hat der Gesetzgeber die Wichtigkeit der Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen hervorgehoben und die die Landkreise wurden verpflichtet, Lokale Netzwerke Kinderschutz einzurichten.
Im Salzlandkreis erfolgte die Gründung des „Lokalen Netzwerks Kinderschutz“ am 11. August 2010 unter Schirmherrschaft des Landrates des Salzlandkreises.
Zwei Jahre später, zum 01.01.2012, wurde mit dem „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen“ (Bundeskinderschutzgesetz) auf Bundesebene die Bedeutung des Themas untermauert.
Im Rahmen der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ förderte der Bund über die Bundesländer und Landkreise im Zeitraum von 2012 bis 2017 jährlich mit bis zu 51 Mio EUR den Aufbau von Netzwerkstrukturen im Kinderschutz und in den Frühen Hilfen und die Entwicklung von Angeboten der Frühen Hilfen für werdende Eltern und Eltern mit Kindern bis zu 3 Jahren.
In § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) ist festgelegt, dass der Bund nach Abschluss der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen einen auf Dauer angelegten Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichtet.
Mit der Gründung der Bundesstiftung Frühe Hilfen am 01.10.2017 wurde diese Festlegung umgesetzt.
Die Bundesstiftung Frühe Hilfen wird ab 1.1.2018 sicherstellen, dass die Strukturen und Angebote, die durch die Bundesinitiative aufgebaut wurden und sich bewährt haben, weiter bestehen können. Vor allem Angebote zur psychosozialen Unterstützung von Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr sollen dabei weiter ausgebaut werden.
Die Bundesstiftung orientiert sich an dem vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und seinem Beirat entwickelten Leitbild Frühe Hilfen. Danach bauen Frühe Hilfen auf Ressourcen auf und schaffen niedrigschwellige Zugänge für psychosozial belastete Familien.
Die im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen von Bund, Ländern und Kommunen entwickelten Qualitätskriterien und wissenschaftlichen Erkenntnisse, insbesondere gewonnen durch die Begleitforschung des NZFH, bilden auch in der Bundesstiftung Frühe Hilfen die Basis für Qualitätsentwicklung und Innovation.
Durch die Bundesinitiative konnte bereits ein nahezu flächendeckender Ausbau fachlich koordinierter Netzwerke Frühe Hilfen erreicht werden. In 86 Prozent der geförderten Kommunen gibt es Angebote von Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen. In gut drei Viertel aller geförderten Kommunen sind Geburtskliniken in die Netzwerke Frühe Hilfen eingebunden.
Das NZFH wird auch die Begleitforschung der Bundesstiftung sowie die fachliche Beratung der Länder übernehmen.