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"Demokratie leben!" - Begleitausschuss

 

 

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Voraussetzung für die Entwicklung einer „Partnerschaft für Demokratie“ ist die Bildung eines lokalen bzw. regionalen Begleitausschusses, der neben Vertreterinnen und Vertretern aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt wird.

Der Begleitausschuss

  • ist ein strategisch handelndes und regelmäßig tagendes Gremium zur Entwicklung, Implementierung und Umsetzung sowie der nachhaltigen Verankerung der „Partnerschaft für Demokratie“;
  • unterstützt und begleitet die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in der „Partnerschaft für Demokratie“;
  • legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie nach Beratung in der Demokratiekonferenz fest;
  • analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung;
  • berät die Koordinierungs- und Fachstelle und das federführende Amt in der praktischen Arbeit der „Partnerschaft für Demokratie“, insbesondere bei der Umsetzung und Fortschreibung sowie der nachhaltige Verankerung;
  • entscheidet über die Einzelmaßnahmen, die zur Umsetzung der Zielstellungen der „Partnerschaft für Demokratie“ durchgeführt werden sollen und begleitet diese.

 


 

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