Voraussetzung für die Entwicklung einer „Partnerschaft für Demokratie“ ist die Bildung eines lokalen bzw. regionalen Begleitausschusses, der neben Vertreterinnen und Vertretern aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt wird.
Der Begleitausschuss