Zur Seite "Antragsformulare" der Website www.bafoeg.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
- Das Formblatt 1 ist der Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Ausbildungsförderungsrecht (BAföG). Zum Formblatt 1 gehört bei Antragstellung auch immer die Anlage 1 zu Formblatt 1 (schulischer und beruflicher Werdegang).
- Sofern Sie, als Antragsteller/in, Kinder unter 10 Jahren haben und einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten möchten, benötigen Sie die Anlage 2 zu Formblatt 1 (Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag).
- Das Formblatt 2 (Bescheinigung nach § 9 BAföG), füllt die Ausbildungsstätte aus.
- Das Formblatt 3 (Einkommenserklärung) wird von Ihrer Mutter und Ihrem Vater sowie - wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben - zusätzlich von Ihrem Ehegatten/Lebenspartner ausgefüllt. Jede Person muss ein separates Formblatt ausfüllen. Partner anderer eheähnlicher Lebensgemeinschaften werden nicht berücksichtigt.
Ergänzende Formblätter für Einzelfälle
- Das Formblatt 7 (Antrag der/des Auszubildenden auf Aktualisierung nach § 24 Abs. 3 BAföG) dient der Aktualisierung des anzurechnenden Einkommens Ihres Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern oder Ihrer Mutter oder Ihres Vaters. Verwenden Sie es bitte, wenn sich das Einkommen des maßgeblichen zur Berechnung relevanten Jahres verschlechtert hat und wenn anzurechnendes Einkommen vorliegt.
- Das Formblatt 8 (Antrag auf Vorausleistung nach § 36 BAföG) benötigen Sie, wenn Ihre Eltern oder ein Elternteil die für die Anrechnung ihres Einkommens erforderlichen Auskünfte nicht erteilen oder die von ihnen nach dem BAföG aufzubringenden Unterhaltsleistungen verweigern. Sie können Ausbildungsförderung als Vorausleistung beantragen, wenn Ihre Ausbildung gefährdet ist.
Allgemeine Hinweise
Für die Feststellung Ihres Anspruches auf Ausbildungsförderung ist es erforderlich, dass Sie in den Formblättern sämtliche Fragen beantworten.
Bitte fügen Sie die erforderlichen Belege und Nachweise bei. Nur so kann das Amt für
Ausbildungsförderung Ihren Antrag zügig bearbeiten und die Zahlungen rechtzeitig leisten.
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