internet-rubrik-2025-01

Öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Salzlandkreises unter www.salzlandkreis.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-zustellungen/ als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Behörde

Namen des Zustellungsadressaten

Datum und Aktenzeichen des Dokuments

Veröffentlicht am

Löschung erfolgt am

Link zur Benachrichtigung

FD 22 Jugend und Familie / SG 22.6 Unterhaltsvorschusskasse

Herr Tobias Wetzel

09.12.2024

09.12.2024

23.12.2024

>>> zur Benachrichtigung

FD 22 Jugend und Familie / SG 22.6 Unterhaltsvorschusskasse

Frau Lea Justin Prechtl

09.12.2024

18.12.2024

01.01.2025

>>> zur Benachrichtigung

Informationen zum Datenschutz finden Sie >>> hier.

 

 

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte anzuzeigen. Wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen, geben Sie die Einwilligung zur Verwendung dieser Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie hier. x