Öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Salzlandkreises unter www.salzlandkreis.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-zustellungen/ als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Behörde

Namen des Zustellungsadressaten

Datum und Aktenzeichen des Dokuments

Veröffentlicht am

Löschung erfolgt am

Link zur Benachrichtigung

FD 30 Ausländer- und Asylrecht, SG 30.2 Leistungsgewährung

Herr Karanbir Singh HUNDAL

03.03.2025
33.60.20.30-22482

04.03.2025

18.03.2025

>>> zur Benachrichtigung

Jobcenter Salzlandkreis

Herr Sebastian Sauter

04.03.2025
21055808

05.03.2025

19.03.2025

>>> zur Benachrichtigung

FD Soziales (SG 21.6)

Frau Kholod Mandau

07.03.2025
21.04.41.25317

07.03.2025

21.03.2025

>>> zur Benachrichtigung

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