Werdende Mütter und Väter haben Anspruch auf umfassende Beratung in allen die Schwangerschaft betreffenden Fragen. Die Beratung erfolgt kostenlos in den staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und des Salzlandkreises. Diese Stellen führen auch die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch durch. Über die Beratung hinaus werden praktische Hilfen vermittelt, insbesondere über die gesetzlichen sozialen Leistungen oder unterstützender Angebote für Mutter und Kind. Mit Einwilligung der Schwangeren können auch andere Personen, z. B. der Partner, in die Beratung einbezogen werden.
Finanzielle Hilfen:
Für schwangere Frauen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, bietet die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ Hilfe und Unterstützung an. Die Mittel der Bundesstiftung können für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt sowie der Pflege und Erziehung eines Kleinkindes entstehen, eingesetzt werden – insbesondere für die Erstausstattung des Kindes. Die Antragsstellung sollte in den ersten Schwangerschaftsmonaten erfolgen. Erforderlich sind sämtliche Nachweise, die Einkommen und Ausgaben der Antragsteller belegen. Hierfür ist nach erfolgter Terminvereinbarung ein persönliches Gespräch in der Beratungsstelle notwendig.
Zuständigkeiten der Schwangerenberatungsstelle:
Seit 01.05.2017 gibt es ein Servicebüro zur Informationskampagne „Schwanger und die Welt steht Kopf?“.
Besonders erwähnenswert ist das eingeführte Hilfetelefon „Schwangere in Not“, um schwangere Frauen an das bewährte Hilfesystem heranzuführen. Es ist rund um die Uhr und kostenlos unter der Rufnummer 0800 4040020 erreichbar - bei Bedarf in 18 Sprachen und absolut vertraulich. Dort erhalten Schwangere auch die Kontaktdaten zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort.